Im Regelfall werden bei uns aller 2 Jahre Vorstand und
Revisionskommission (Rev.-kom.)
gewählt bzw. die Amtsinhaber
in ihrer Funktion für die nächste Legislatur betätigt.

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Für den direkten Vorstand und die Rev.-kom.
ist ein Mindestalter von 18 Jahren, Für den erweiterten
Vorstand 16 Jahren erforderlich.

Es steht auch Personen, die nicht unmittelbares Mitglied
des Vereines sind, frei, für den Vorstand oder die Rev.-kom.
zu kandidieren.

Bestätigte Kandidaten des Vorstandes sind allerdings vor
ihrer legitimen Funktionsaufnahme durch die Wahlversammlung
als Vereinsmitglied mit allen Rechten und Pflichten zu bestätigen

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Im Vorfeld dieser Wahlen besteht für den Künstlerischen Beirat (KBR)
die Möglichkeit sich ebenfalls neu zu konstituieren.

Die Register wählen ihren Registerführer.
Eine Altersvorgabe gibt es hier nicht.

Die Registerführer stellen zur Vorstandswahl Kandidaten
für das Amt des Sprechers des KBR (Beisitzer) auf und
schlagen dem Vorstand den künstlerischen Leiter vor.

Diese Person muss nicht unbedingt Mitglied unseres Vereines sein.
Nach Bestätigung ist dieser Mitglied des KBR. Sektionsleiter werden vom
künstl. Leiter vorgeschlagen und benötigen die Bestätigung durch den KBR..

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Der Eltern- & Orchesterrat, konstituiert sich je nach
Mitgliedsstärke getrennt oder vereint.

Pro Rat sind zur Vorstandswahl entsprechende Kandidaten zu benennen

Für die mögliche Übernahme von Funktionen ist bei minderjährigen Mitgliedern
im Rahmen der Eintrittsklärung die Erlaubnis der Erziehungsberechtigen notwendig.

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